Neues Anerkennungsgesetz tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 4. November 2011 dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Das Gesetz war vom Bundestag Ende September verabschiedet worden. "Dieses Gesetz ist ein Meilenstein", sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Es zeigt Menschen mit ausländischen Abschlüssen, dass wir ihnen Respekt für ihre Lebensleistung zollen und dass ihre Qualifikationen in Deutschland gebraucht und wertgeschätzt werden", so die Ministerin weiter. "Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine echte Integration."

In vielen Berufen, wie etwa bei Ärzten, waren die Berufsausübung und auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren bisher an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates geknüpft - eine Regelung, die noch aus dem Jahr 1935 stammte. Das Gesetz schafft diese Kopplung an die Staatsangehörigkeit weitgehend ab. Ausschlaggebend sind in den meisten Berufen künftig nur der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikationen, nicht aber die Staatsangehörigkeit oder Herkunft.

Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 1. März 2012 in Kraft treten soll, stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen ergehen. Fällt diese positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfungen.

Antragsteller sollen durch mehrsprachige Informationsmaterialien, entsprechende regionale Anlaufstellen, eine Internetseite sowie eine Telefon-Hotline informiert werden.

Wie bisher, werden wir als ATIAD mit dem Projekt İşte Bilgi auch weiterhin die zahlreichen Menschen, die uns über unsere kostenlose Hotlinenummer erreichen, über das Anerkennungsgesetz informieren. Da wir uns seit Jahren um eine Verbesserung bei den Verfahren einsetzen, erfüllt uns das positive Ergebnis der Entwicklungungen mit Freude. Unser Standpunkt ist seit jeher, dass die türkischen Migranten in Deutschland nur mit Erfolgen im Ausbildungs- und Wirtschaftsbereich eine bessere Zurkunft haben. Dem Anerkennungsgesetz messen wir daher auf dem Weg dahin eine große Bedeutung bei.


Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline: 0800-12 45 444. 


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