Anerkennung türkischer Abschlüsse

VERWERTEN SIE IHREN ABSCHLUSS AUS DER TÜRKEI!

Trotz der hohen Bedarfe an qualifizierten Fachkräften, ist es in Deutschland ein Problem, die im Ausland erworbenen Abschlüsse anerkennen zu lassen. Besonders Personen aus Nicht-EU-Staaten (u.a. Türkei) ist es nur unter erschwerten Bedingungen möglich, ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse mit einem deutschen Abschluss gleichstellen zu lassen. Erforderlich sind entweder bilaterale Abkommen, die es allerdings zwischen Deutschland und der Türkei nicht gibt, oder ein Gesetz, das die Gleichstellung regelt. Für das letztere gibt es Hoffnung: im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird ein Anerkennungsgesetz für alle Zuwanderer angekündigt, um künftig die Anerkennungsverfahren zügig und transparent zu gestalten. Ohne solch einer formalen Anerkennung der Abschlüsse wird weiterhin das Potenzial an qualifizierten Fachkräften nicht ausgeschöpft. Somit verzichtet Deutschland auf die Nutzung erheblicher Ressourcen, denn nach Ergebnissen des Mikrozensus 2007 hatten rund 2,8 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund vor Ihrer Einreise nach Deutschland eine berufliche Qualifikation erworben. Da der Zugang zu den Anerkennungsverfahren je nach dem jeweiligen Beruf und der zuständigen Anerkennungsstelle sich unterscheiden kann, sollte der Antragsverfahren und die bestehenden Möglichkeiten auch bei geringen Aussichten auf Erfolg aufgenommen werden.

Berufliche Anerkennung

In Deutschland besteht keine bundeseinheitliche Durchführung eines Anerkennungsverfahrens durch die Landesbehörden oder die regionalen Kammern. Die Anerkennung der jeweiligen ausländischen Berufsqualifikationen erfolgt je nach Abschluss, Beruf und Bundesland an verschiedenen zuständigen Ämtern.

Berufe/Tätigkeitsbereiche

Anerkennende Stelle

  • Handwerksberufe wie z.B. Metallbauer, Bäcker oder Friseurin

Die regionalen Handwerkskammern (HWK)

  • Kaufmännisch, z.B. Einkauf, im Vertrieb oder in der Buchhaltung eines Betriebes
  • Industriell, d.h. in der Produktion oder Instandhaltung von Gütern, als Handwerker in einem Industrie
  • Gewerblich, also im Handel z.B. als Verkäufer, Kellner

Industrie- und Handelskammer (IHK)

  • Berufe im land- und forstwirtschaftlichen Bereich

Landwirtschaftkammer (LWK)in Münster

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in allen nicht ärztlichen Heilberufen (z.B. Krankenschwester/-pfleger, med.-techn. Assistent/in)

Gesundheitsämter bei den Kreisverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Meister/in in den Gesundheitshandwerken

Die regionalen Handwerkskammern (HWK)

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Arzthelfer/in

Die Ärztekammer

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Zahnarzthelfer/in

Die Zahnärztekammer

Quelle: Pro Qualifizierung, DGB-Bildungswerk, 2007

Die zuständigen Kammern überprüfen dann während eines Anerkennungsverfahrens die „Gleichwertigkeit der Abschlüsse mit bundesdeutschen Abschlüssen“. Damit ist gemeint, dass sich die Inhalte der Ausbildung oder des Berufes den deutschen in der Qualität gleichen müssen, worin die Hauptschwierigkeit besteht.
In jedem Fall sollte man sich vor der Beantragung bei den zuständigen Kammern informieren, ob bisher ähnliche Anerkennungsverfahren durchgeführt wurden und welche weiteren Schritte aufzunehmen sind.

Welche Unterlagen sind für die Anerkennung bei den zuständigen Behörden einzureichen?

  • Beglaubigte Fotokopie des Personalausweises/Reisepasses (ggf. Aufenthaltserlaubnis)
  • Heirats-/Standesamtsurkunde (sofern eine Änderung des Familiennamens stattgefunden hat)
  • Bundesvertriebenenausweis (bei Aussiedlern)

Von einem vereidigten Übersetzer übersetzte und amtlich beglaubigte Kopien von:

  • Allen Diplomen, Zeugnissen und Nachweisen
  • (Abschluss-) Zeugnissen aus der Schule

Als Originale mit beglaubigter deutscher Übersetzung sind vorzulegen:

  • Arbeitsbuch oder ähnliche Nachweise des Erwerbslebens
  • Urkunde und Zeugnis der beruflichen Qualifikation
  • Erklärung, dass bei keiner anderen IHK, HWK oder sonstiger Stelle in einem anderen Bundesland die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde
  • tabellarischer Lebenslauf. Dabei alle erworbenen Qualifikationen und einzelnen praktischen Tätigkeiten genau aufführen, da diese bei der Anrechnung/Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung durch die zuständige Stelle bis zu 6 Monaten in Anspruch nehmen kann.
In den meisten Fällen wird für die Bearbeitung des Antrags eine Gebühr von ca. 50 Euro erhoben, die von Antragstelle zu Antragstelle variieren kann. Bei Anträgen von ALG II – Bezieher/innen können die Kosten teilweise von ARGE übernommen werden.

Allerdings ist schon im Voraus davon auszugehen, dass die „Gleichwertigkeit der Abschlüsse mit bundesdeutschen Abschlüssen“ äußerst schwierig erscheint. Beachtet man, dass die Struktur der Bildungssysteme zwischen der Türkei und Deutschland sich völlig voneinander unterscheiden, ist eine vollwertige Anerkennung der Berufsqualifikation nicht immer möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass nur Teilqualifikationen Ihres Berufsabschlusses anerkannt werden. In diesem Fall können Sie durch die Teilnahme an zusätzlichen Kursen und durch Erhalt von Zusatzqualifikationen Ihren Abschluss im Nachhinein anerkennen lassen.

Was ist bei einer Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Berufsqualifikation zu machen?

Eine Möglichkeit bei Nicht-Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistung ist dann die Teilnahme an einer sogenannten Externenprüfung.

Die Externenprüfung ist zwar kein spezielles Instrument zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, kann aber durch ein erfolgreiches Absolvieren der Prüfung dazu führen, dass der Teilnehmer einen vollwertigen deutschen Bildungsabschluss (z.B. Gesellenbrief) erwerben kann.Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie unter der kostenlosen Hotlinenummer: 0800-12 45 444

 


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