Fachkräftepotenziale nutzen

Der Deutsche Arbeitsmarkt steht vor einer besonderen Herausforderung: einem allgemeinen Fachkräftemangel. Auf der einen Seite wird nach Fachkräften vom Ausland gefordert, um dem Mangel Abhilfe zu schaffen. Auf der anderen Seite herrscht die absurde Situation, dass qualifizierte Fachkräfte ihre ausländischen Abschlüsse nicht anerkannt bekommen und somit viele dieser Migranten gerade wegen der fehlenden Anerkennung ihrer Abschlüsse im Niedriglohnsektor jobben müssen oder arbeitslos bleiben.
 
Insbesondere am Beispiel der türkischstämmigen Ingenieurinnen und Ingenieure, die einen türkischen Abschluss haben, lässt sich dieser strittige Umstand verdeutlichen. Da der Ingenieurberuf zu den nicht reglementierten Berufen zählt gibt es hierzu auch keine Anerkennungsstelle. In dem Fall gibt es jedoch zwei Möglichkeiten. Zum einen kann ein Antrag auf Zeugnisbewertung gestellt werden zum anderen ein Antrag zur Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“. Für die Zeugnisbewertung ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig. Die Zeugnisbewertung nennt den deutschen Bildungsabschluss, mit dem der türkische Abschluss vergleichbar ist.  Der Antrag für die Genehmigung der Berufsbezeichnung ist bei der jeweiligen Bezirksregierung zu stellen und jedes Bundesland hat hierzu ein „Ingenieurgesetz“. Jedoch ist man durch die Genehmigung nicht dazu berechtigt, den deutschen akademischen Grad „Diplom-Ingenieurin“ oder „Diplom Ingenieur“ zu führen. Allerdings besteht die Möglichkeit nach der Bologna Erklärung, ein in der Türkei abgeschlossenes Studium in Deutschland als Bachelorabschluss anerkennen zu lassen und einen Masterabschluss hier zu machen.

Die Genehmigung und die Zeugnisbewertung sind erst einmal die wichtigsten Schritte um sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu bewerben. Nur in der Praxis reicht dies meist nicht aus. Viele Arbeitgeber erkennen diese Genehmigungen nicht als ausreichend an und so besteht weiterhin ein Mangel an Fachkräften. Den Ingenieurmangel wird auch das neue Anerkennungsgesetzt nicht beheben, denn für die Anerkennung des Ingenieurberufes sind die Bundesländer zuständig. Einen Anspruch auf Anpassungs- oder Nachqualifizierung für diese „genehmigten Ingenieure“ besteht leider nicht. Auch gibt es derzeit kaum Angebote. So ist es von großer Notwendigkeit, dass qualifizierte Beratung und Angebote für Nachqualifizierungen entwickelt und angeboten werden, um diesen Ingenieuren eine berufliche Perspektive geben zu können und dem Fachkräftemangel auch auf diesem Wege entgegenzuwirken.

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