Der Weg in die Selbständigkeit
Kapitalgesellschaften:
Wenn Sie (z.B. eine GmbH, GmbH & CoKG) als Ihr Unternehmensrechtsform ausgewählt haben, dann müssen Sie eine Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht durchführen lassen.
Personengesellschaften:
Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.
Beim eröffnen von einem Lebensmittelladen oder einem Imbiss müssen Sie eine amtsärtzliche Bescheinigung besorgen.
Freiberufliche Tätigkeiten:
Sie brauchen keinen Gewerbeschein. Sie müssen sich nur bei ihrem Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen.











