Der Weg in die Selbständigkeit

Kapitalgesellschaften:
Wenn Sie (z.B. eine GmbH, GmbH & CoKG) als Ihr Unternehmensrechtsform ausgewählt haben, dann müssen Sie eine Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht durchführen lassen.

Personengesellschaften:
Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.
Beim eröffnen von einem Lebensmittelladen oder einem Imbiss müssen Sie eine amtsärtzliche Bescheinigung besorgen.

Freiberufliche Tätigkeiten:
Sie brauchen keinen Gewerbeschein. Sie müssen sich nur bei ihrem Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen.


Unternehmer des Monats Januar/ Februar 2012


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Unternehmerin des Monats November/Dezember 2011


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Unternehmer des Monats September/Oktober 2011


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Unternehmerin des Monats Juni / Juli 2011


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Unternehmer des Monats März/April 2011


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