NRW. Bank Gründungskredit
Eine Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Mittelstandsbank, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Mittelstandsbank zusätzlich verbilligt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinen und – gründer sowie von diesen neu gegründete Unternehmen.
Was wir gefördert?
Förderfähig sind grundsätzlich nur solche Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Gründungsort muss in Nordrhein- Westfalen liegen.
Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehn folgende Maßnahmen:
• Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
• Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen











