Kommanditgesellschaft (KG)
Für wen und was?
Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen, oder Gesellschafter, die keine persönliche Haftung übernehmen wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden können.
Wie gründen?
Ein oder mehrere Komplementär(e)
Ein oder mehrere Kommanditist(en)
Formfreier Gesellschaftsvertrag
Eintragung ins Handelsregister
Kein Mindestkapital
Höhe der Haftung?
Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern persönlich als Gesamtschuldner. Kommanditist haftet persönlich bis zur Höhe seiner Einlage. Die persönliche Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist.
- Die Kommanditgesellschaft besteht aus dem Komplementär
und dem Kommanditisten - In einer KG führt allein der Komplementär die Geschäfte
- Leichter als auf dem Kreditweg können Sie an Startkapital
kommen, wenn sich Partner (Kommanditisten) finanziell an
Ihrem Unternehmen beteiligen - Diese können Ihnen meist nicht in Ihre Geschäfte hinein reden
und haften nur in der Höhe ihrer Einlagen - Komplementär behält in der Regel alleiniges Entscheidungsrecht
und haftet dafür mit seinem gesamten Privatvermögen - Rechtsform z.B. für Familienmitglieder, die nicht
persönlich haften wollen/sollen.
Quelle:http://www.existenzgruender.de











