KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen
KfW- Yatırım ve iş için sermaye programı, piyasada belirli bir yere sahip olan ve yeni iş imkanları yaratan, daha doğurusu, işyerlerini güvenceye almak isteyen işletmelere yönelik bir programdır. KfW tarafından verilen bu kredi aracılığıyla, Federal Hükümet‘in işyeri oluşturma çalışmalarına destek sunulmaktadır.
Wer kann Anträge stellen?
Mittelständische in und ausländische Unternehmen / freiberufliche Tätige, die in Deutschland investieren sowie mittelständische deutsche Unternehmen/freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren. Im Einzelnen:
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel usw.)
• Der Umsatz soll dabei 500 Millionen nicht überschreiten
• Freiberuflich Tätige, z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
• Die Antragsteller sind seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv und verfügen über eine noch befriedigende Bonität.
Was wird mitfinanziert?
Alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden, z.B.:
• Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
• Gewerbliche Baukosten
• Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen
Kreditbetrag:
Maximal 4 Milionen Euro pro Vorhaben
Wie werden die Mittel bereitgestellt?
Erfüllt der Antragsteller die Fördervoraussetzungen, erhält er in ein integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen aus der Programmvariante
Ergänzungsfinanzierung KfW- Unternehmerkredit zu Kapital für Arbeit und Investitionen.
Welche Kreditlaufzeit ist möglich?
10 Jahre bei beiden Tranchen
Wie erfolgt die Tilgung?
Bei der Fremdkapitaltranche sind bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf jeweils in gleich hohen, vierteljährlichen Raten.
Die Tilgung der Nachrangtranche erfolgt in 12 gleich hohen, vierteljährlichen raten zum Ende der Laufzeit. Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung der beiden Tranchen ist ausgeschlossen.











